Ab ersten Juli 2018 darf Amalgam bei Schwangeren, Stillenden und Kindern nicht mehr als Zahnfüllung verwendet werden. Grundlage für die Änderung ist die sogenannte Minamata-Konvention. Demnach haben sich 90 Länder, darunter auch Deutschland, zu einer Reduzierung der Quecksilberbelastung verpflichtet. Laut der kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) sei es aber nicht notwendig, bestehende Amalgamfüllungen auszutauschen. Das Robert-Koch-Institut rät Schwangeren davon ab, intakte Amalgamfüllungen gegen Kunststofffüllungen auszutauschen, da beim Ausbohren einer Amalgamfüllung Quecksilber freigesetzt wird.
Referenz:
Spiegel.de, 22.06.2018: Kassen zahlen Kunststoff-Zahnfüllungen für Schwangere und Kinder