Kassen zahlen Kunststoffzahnfüllungen bei Schwangeren und Kindern

Zahnarzt 320Ab ersten Juli 2018 darf Amalgam bei Schwangeren, Stillenden und Kindern nicht mehr als Zahnfüllung verwendet werden. Grundlage für die Änderung ist die sogenannte Minamata-Konvention. Demnach haben sich 90 Länder, darunter auch Deutschland, zu einer Reduzierung der Quecksilberbelastung verpflichtet. Laut der kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) sei es aber nicht notwendig, bestehende Amalgamfüllungen auszutauschen. Das Robert-Koch-Institut rät Schwangeren davon ab, intakte Amalgamfüllungen gegen Kunststofffüllungen auszutauschen, da beim Ausbohren einer Amalgamfüllung Quecksilber freigesetzt wird.

Referenz:
Spiegel.de, 22.06.2018: Kassen zahlen Kunststoff-Zahnfüllungen für Schwangere und Kinder