Mehr Quecksilber in Speisefische erlaubt, als ökologisch vertretbar

Der ökologische Grenzwert für Quecksilber ist wesentlich geringer festgelegt, als der Grenzwert für Quecksilber, der für die menschliche Ernährung gilt. Das erklärte Dr. Alexander Bachor vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie in Parchim (Mecklenburg-Vorpommern) in einem Vortrag.

Konkret heißt das, wenn in einem Kilogramm Fisch mehr als 20 Mikrogramm Quecksilber nachgewiesen werden, wird der tolerierbare Normbereich, der in der Oberflächengewässerverordnung definiert ist, überschritten. Der Fisch dürfte allerdings verzehrt werden, solange er einen Grenzwert von 500 Mikrogramm pro Kilo Fisch nicht überschreitet.  

Bei Fischen, die in der Elde gefangen wurden, konnten Quecksilberwerte von 100 bzw. 150 µg/kg festgestellt werden - Werte, die bei Plötzen und Barschen auch in der Warnow ermittelt wurden.

Bachor erklärte, dass Seen über 50 Hektar und große Wasserläufe gemäß europäischer Norm auf 33 verschiedene Schadstoffe getestet werden, wie Schwermetalle, Pflanzenschutzmittel, Industriechemikalien, DDT, Nitrat u.a. Bestimmte Schadstoffe würden immer noch nachgewiesen werden, wie z.B. das Pflanzenschutzmittel Atrazin in der Elde, das eigentlich seit dem Jahr 1991 verboten ist.  

Referenz:
svz.de, 17.03.2015: Zu viel Quecksilber in den Fischen